Häufige Fragen zur VS der DHBW (FAQ)​

Fragen können jederzeit gerne über das Kontaktformular
oder per Instagram eingereicht werden!

Allgemeines zur VS

Die Verfasste Studierendenschaft (VS) ist im Landeshochschulgesetz des Landes Baden-Württemberg geregelt. So bilden gemäß § 65 LHG alle immatrikulierten Studierenden einer Hochschule die VS dieser. Im LHG werden dabei auch die zentralen Aufgaben der VS geregelt. 

Zentrale Aufgabe ist dabei (gemäß § 65 (2) LHG) die Wahrnehmung der hochschulpolitischen, fachlichen und fachübergreifenden sowie der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden. Konkret sollen die Interessen der Studierenden gegenüber der Hochschule und nach außen hin vertreten werden. Weiter ist es Aufgabe der VS, die Chancengleichheit aller Studierenden zu fördern und Benachteiligungen innerhalb der Studierendenschaft abzubauen. Auch soll die VS beispielsweise sportliche Aktivitäten der Studierenden fördern und überregionale und internationale Studierendenbeziehungen pflegen.

Die Möglichkeiten zum Engagement innerhalb der Verfassten Studierendenschaft (VS) der DHBW sind vielfältig. Ein Engagement steht jedem Studiereden der DHBW frei. 

Dabei können sich die Studierenden beispielsweise in Form eines gewählten Amtes innerhalb der Gremien der VS, wie etwa dem Studierendenparlament oder dem Allgemeinen Studierendenausschuss einbringen oder sich auch vollkommen unabhängig eines Amtes in Projekten einbringen. Neben den zentralen Gremien der VS sind insbesondere die lokalen Studierendenvertretungen auf das aktive Engagement der Studierenden angewiesen. 

Ihr wollt euch selber innerhalb der VS engagieren? Dann nutzt gerne direkt unser Kontaktformular und wir können individuell besprechen, welche Art des Engagements im Einzelfall am besten zu euch passt. 

Work in Progress

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