Grundsätzlich ist jeder an der DHBW eingeschriebene Studierende Mitglied der Studierendenschaft der DHBW. Die Einbeziehung studentischer Interessen in verschiedensten Gremien ist im Landeshochschulgesetz (LHG) verankert. Hierfür sind die Studierenden in einer standortübergreifenden Struktur, der Verfassten Studierendenschaft (VS), organisiert. Die VS wird auf zentraler Ebene durch das Studierendenparlament (StuPa) und den allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) vertreten. Auf Standortebene werden die Studierenden von den Studierendenvertretungen (StuV) vertreten.
Zentrale Aufgabe der VS ist es, alle Studierende gegenüber der DHBW und nach außen hin zu vertreten. So bringen die gewählten Vertreter etwa bei der Weiterentwicklung der DHBW stets die Sichtweise und Interessen der Studierenden ein.
Alle Studierenden an der DHBW dürfen für ihren Bereich (Technik, Wirtschaft oder Sozialwesen) eine*n Bereichssprecher*in mit zwei bis acht Stellvertreter*in wählen. Diese bilden dann die Studierendenvertretung (StuV) der einzelnen DHBW-Standorte. Die Bereichssprecher*innen wählen anschließend ihre*n Studierendensprecher*in und eine Vertretung, welche Kraft Amtes Mitglied im allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) sind und dort die jeweiligen Standorte vertreten.
Außerdem wählen die Studierenden Vertreter*innen in das Studierendenparlament (StuPa). Die Anzahl der Mitglieder des StuPa je Standort bemisst sich an der Studierendenanzahl am jeweiligen Standort. Die StuPa Mitglieder wählen beispielsweise die Mitglieder in den erweiterten AStA, der Ausschüsse oder der Fachkommissionen.